AGB

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Bedingungen (AGB) sind Grundlage sämtlicher durch findoo. Deutschland GmbH, Liebigstraße 13, 40479 Düsseldorf (nachfolgend findoo. Deutschland genannt), Ihnen, unserem Kooperationspartner (nachfolgend „Sie“ und „ Kooperationspartner “), gegenüber erbrachten Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den von uns betriebenen und im Einzelvertrag näher bezeichneten gutschein-, vorteils- und/oder rabattbezogenen Onlineportalen, einschließlich deren Subdomains (.de, .com, .io, etc., sowie Applikationen nachfolgend PLATTFORMEN genannt).

 

1.2. Gegenstand eines Vertrags über Online-Werbung ist die Aufnahme einer gutschein- oder rabattbezogenen Anzeige oder einer sonstigen Online-Werbeform des Kooperationspartners ggfs. ergänzt um Angaben über das Unternehmen des Kooperationspartners und dessen Leistungsspektrum auf einer von uns vermarkteten PLATTFORM. Über die passive Darstellung hinaus, bieten wir je nach den Vereinbarungen des Einzelvertrages auch eine auf aktive Ansprache der Nutzer unserer PLATTFORMEN bezogene Werbemöglichkeit an.

 

1.3. Unsere Bedingungen sind für den Business-to-Business-Bereich konzipiert und gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an unseren Kooperationspartnern, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kooperationspartners finden keine Anwendung, selbst wenn wir deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben oder ohne ausdrücklichen Widerspruch Lieferungen oder Leistungen erbracht oder entgegengenommen haben. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung. Mit Auftragserteilung erkennen Sie unsere Bedingungen als allein maßgeblich an. Diesen AGB gehen allein diejenigen Regelungen der Parteien vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.

 

1.5. Zum Wohle der Nutzer unser PLATTFORMEN sollen diese ein möglichst breites Angebot an Gutscheinen, Vorteilsrabatten und sonstige Incentivierungen erhalten. findoo. Deutschland ist daher nicht gehindert, mit anderen Unternehmen aus dem Geschäftsbereich des Kooperationspartners einen vergleichbaren Vertrag abzuschließen oder weiterzuführen.

§ 2 Vertragsschluss

2.1. Ein wirksamer Vertrag zwischen findoo. Deutschland und dem Kooperationspartner wird erst mit Bestätigung (Annahme) des Auftrags des Kooperationspartners (Angebot) durch findoo. Deutschland in Schrift- oder Textform geschlossen. Der konkrete wechselseitige Leistungsumfang ergibt sich dabei jeweils aus dem geschlossenen Einzelvertrag.

 

 2.2. Wir behalten uns vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Werbung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, anstößig ist oder deren Veröffentlichung für uns unzumutbar oder durch Dritte untersagt ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden.

 

 2.3. Änderungen dieser AGB werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechend Sie einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der AGB noch gesondert hingewiesen.

§ 3 Material

3.1. „Material“ im Sinne der nachfolgenden Regelungen sind die für eine Werbeschaltung/Online-Integration notwendigen Werbemittel, Inhalte und Informationen, wobei der Begriff „Werbemittel“ auch sonstige Anzeigen umfasst, die wir im Auftrag des Kooperationspartners auf unsere PLATTFORMEN veröffentlichen. Dieses Material kann aus Dateien, Fotos, Texten, Grafiken, Gutscheincodes, Affiliate-Links sowie sonstigen Informationen sowohl in analoger als auch in digitaler Form bestehen. In der Regel wird das Material von den Kooperationspartnern selber über einen Administrationsbereich auf der jeweiligen PLATTFORM eingestellt, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich anderes. Die Übergabe des Materials erfolgt dann elektronisch per gesicherter Fernübertragung. 

 

3.2. Der Kooperationspartner trägt dafür Sorge, dass das Material rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Werktage, vor erster Schaltung eben jener Werbung vollständig, fehlerfrei, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich, an findoo. Deutschland übergeben wird. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet) sind ebenfalls mit anzugeben. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, etwaig von ihm verlinkte Inhalte während der Vertragslaufzeit vorzuhalten.

 

3.3. findoo. Deutschland behält sich vor, das Material auch auf technische Eignung hinsichtlich der vereinbarten Schaltung zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

 

3.4. Sollte die Mängelfreiheit im vor stehenden Sinne nicht sichergestellt sein, ist findoo. Deutschland berechtigt, das Material unverzüglich aus der weiteren Nutzung zu nehmen. In einem solchen Fall ist ein Nachweis eines Schadens seitens findoo. Deutschland nicht notwendig. An findoo. Deutschland können wegen dieser Maßnahme keine Ansprüche gestellt werden.

§ 4 Rechte und Pflichten des Kooperationspartners

4.1. Digitale Texte, Medien und sonstiges Material zur Einstellung in die PLATTFORM sind uns oder dem von uns genannten Ansprechpartner bei findoo. Deutschland in einem technisch einwandfreien, virengeprüften und auch sonst geeigneten elektronischen Zustand zu liefern. Sind die gelieferten Daten erkennbar ungeeignet oder beschädigt, wird unverzüglich Ersatz angefordert. Bei verspäteter Anlieferung, nachträglicher Änderung oder fernmündlich übermittelten Korrekturen besteht keine Gewähr für eine ordnungsgemäße oder rechtzeitige Veröffentlichung des Eintrags. Das gilt auch, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Veröffentlichung zeigen.

 

4.2. Bei der optischen und inhaltlichen Gestaltung und der Lieferung von Material durch den Kooperationspartner sind die technischen und administrativen Vorgaben der PLATTFORM zu beachten. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, seine Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten und uns bei Veränderungen umgehend zu informieren. Sofern der Kooperationspartner für seinen Bereich auf der PLATTFORM eine kommunikationsbezogene Eigenständigkeit in Anspruch nimmt, ist er zu einer ausreichenden Anbieterkennzeichnung verpflichtet.

 

4.3. Der Kooperationspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass das Material die gesetzlich geforderten Informationen über kommerzielle Kommunikation bei Schaltung erkennbar enthält, insbesondere als kommerzielle Kommunikation (Werbung) erkennbar ist, und den Kooperationspartner als natürliche oder juristische Person, die die kommerzielle Kommunikation in Auftrag gegeben hat, erkennen lässt.

 

4.4. Der Kooperationspartner garantiert, dass die Inhalte des Materials nicht gegen geltendes Recht, behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. Die Verantwortung für den Inhalt des Materials, sowie der Werbeflächen trägt ausschließlich der Kooperationspartner. Bei der Gestaltung und Herstellung des Werbemittels wird der Kooperationspartner geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Das gilt insbesondere für das geistige Eigentum Dritter (Marken-, Urheber- oder sonstige Rechte) und allgemeine gesetzliche Vorschriften (etwa zum Jugendschutz oder Schutz der Persönlichkeitsrechte). Stellt der Kooperationspartner nachträglich fest, dass das Werbemittel geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird er uns hiervon unverzüglich in Textform unterrichten.

 

4.5. Über findoo. Deutschland und deren PLATTFORM erhält der Kooperationspartner bei entsprechend gebuchter Services, z.B. bei Gewinnspielkampagnen Informationen und Daten von Nutzern. Diese Daten sind ausschließlich zum Geschäftszweck der PLATTFORM und somit zum Aufbau des persönlichen Netzwerks des Kooperationspartners freigegeben. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, insoweit alle einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzvorgaben zu beachten und sich im Rahmen der vom PLATTFORM-Nutzer zu akzeptierenden Datenschutzbestimmungen, einsehbar jeweils auf der PLATTFORM, zu halten. Darin findet sich eine Übersicht der dem Kooperationspartner theoretisch zugänglich gemachten bzw. übermittelten Daten der PLATTFORM-Nutzer. Der Kooperationspartner darf diese Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihm befugt übermittelt worden sind (Zweckbindung) und nicht unbefugt an Dritte (im datenschutzrechtlichen Sinn) weitergeben oder anderweitig zur Kenntnis bringen. Der Kooperationspartner gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 32 DS-GVO unter Festlegung der hierfür geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen für eine Sicherheit der Verarbeitung und bei einer Datenübermittlung an ein Unternehmen im Drittland, welche nur für konzernangehörige Unternehmen und Auftragsverarbeiter und unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen der DS-GVO gestattet ist, die Einhaltung der Grundsätze nach Kapitel V. der DS-GVO.

 

4.6. Die Ausgestaltung des Materials darf keine System-Meldungen vortäuschen. Sie darf nicht über den Werbezweck irreführen. Sofern das Werbemittel nicht durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Werbung erkennbar ist, können wir es als Werbung, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“, kennzeichnen oder von redaktionellen Inhalten absetzen.

 

4.7. Der Kooperationspartner wird findoo. Deutschland unverzüglich über festgestellte Störungen der Leistungserbringung durch findoo. Deutschland informieren. Entsprechendes gilt, sofern und soweit der Kooperationspartner davon Kenntnis erlangt, dass das von ihm im Rahmen dieses Vertrages überlassene Material gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt.

 

4.8. Der Kooperationspartner stellt findoo. Deutschland von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung des vom Kooperationspartner überlassenen Materials, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung, frei. Klarstellend wird festgehalten, dass findoo. Deutschland berechtigt ist, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung des Materials vorzunehmen.

 

4.9. Der Kooperationspartner gestattet es findoo. Deutschland, die von ihm in freigegebenen Werbemitteln und/oder sonst standardmäßig in seiner Öffentlichkeitsarbeit genutzten Firmen, Marken/Logos und geschäftlichen Bezeichnungen zur Förderung der vertraglichen Zwecke auf der PLATTFORM, in Social-Media-Kanälen und in der öffentlichen Kommunikation, insbesondere in PR-Mitteilungen, zu verwenden. In diesem Rahmen können auch vom Kooperationspartner stammende Bilder, Videos, Texte und Werbeaussagen genutzt werden, sofern es um eine bloße Verlinkung, ein Framing oder eine sonstige Referenz auf vom Kooperationspartner bereits veröffentliche Inhalte geht; der Kooperationspartner kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. In dem Fall werden diese Inhalte aus den eigenen Internetangeboten der findoo. Deutschland entfernt. Aufgrund von Archivierungsdiensten können im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin aufzufinden sein. Nach den derzeit bekannten Informationen können Fotos und Daten bei Social-Media-Diensten nicht mehr gelöscht werden, sondern werden nur nicht mehr öffentlich gezeigt. Sonstige Maßnahmen mit Öffentlichkeitswirkung wird findoo. Deutschland mit dem Kooperationspartner vorab abstimmen.

§ 5 Rechte und Pflichten von findoo. Deutschland

5.1. findoo. Deutschland benennt dem Kooperationspartner für die jeweilige operative Abstimmung einen verantwortlichen Mitarbeiter als projektbezogenen Ansprechpartner.

 

5.2. Das Werbemittel des Kooperationspartners wird an vereinbarter oder von uns nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kooperationspartners bestimmter Stelle platziert und dort im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit abrufbar gehalten. Der Kooperationspartner hat vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbemittel an einer bestimmten Position der jeweiligen Website oder auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Website. Eine Umplatzierung des Werbemittels innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, sofern die Werbewirkung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

 

5.3. Der Inhalt des Werbemittels und dessen technische Spezifikationen wie Format, Größe, Dateiformat, die Einzelheiten der Bereitstellung des Werbemittels durch den Kooperationspartner, die Art der Verlinkung, die Vergütung für den Werberaum und die Laufzeit der Werbung ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung des Werbemittels ist der Kooperationspartner verantwortlich.

 

5.4. Das Werbemittel wird in der Regel über einen Hyperlink / Schaltfläche mit der Internetseite des Kooperationspartners (Zielseite) verknüpft, so dass die Internetseite aufgerufen wird, wenn das Werbemittel und die Schaltfläche angeklickt oder aktiviert werden. Der Kooperationspartner wird während der gesamten Laufzeit des Vertrags die Zielseite abrufbar halten. Dem Kooperationspartner ist es jederzeit gestattet, eine andere Zielseite zu bestimmen und die Verknüpfung des Werbemittels mit einer anderen Internetseite festzulegen. Soweit für uns eine solche Änderung zumutbar ist, wird die Verknüpfung unverzüglich geändert. Im Falle von Störungen bei der Verlinkung des Werbemittels zu der Zielseite wird uns der Kooperationspartner von diesen Störungen unverzüglich in Textform in Kenntnis setzen.

 

5.5. findoo. Deutschland ist berechtigt, Werbemittel, die gegen Ziff. 4.4. verstoßen und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, unverzüglich aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen sog. Abmahnung bedarf es nicht. findoo. Deutschland wird den Kooperationspartner nach Möglichkeit von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Kooperationspartner bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass die findoo. Deutschland die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Kooperationspartners sind ausgeschlossen.

 

5.6. Sollte es findoo. Deutschland aus technischen Gründen oder aufgrund von Fällen höherer Gewalt oder eines Umstandes, den die findoo. Deutschland nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein die Integration des Kooperationspartners rechtzeitig durchzuführen, ist die findoo. Deutschland berechtigt, die Einbindung für bis zu zwei Monate zu verschieben. Die findoo. Deutschland wird den Kooperationspartner in jedem Fall rechtzeitig über die zeitliche Verschiebung informieren.

§ 6 Rechteeinräumungen

6.1. Der Kooperationspartner räumt uns das Recht ein, die für den Kooperationspartner zu speichernden Daten des Materials vervielfältigen und zugänglich machen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Kooperationspartner räumt uns daher sämtliche für die Nutzung und auftragsgemäße Schaltung des Eintrags auf der PLATTFORM erforderlichen Rechte am Material ein. Diese Rechte sind übertragbar. Wir sind berechtigt, die Daten des Kooperationspartners in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten und zur Beseitigung von Störungen Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

 

6.2. Die vorstehende Rechteeinräumung beinhaltet das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, zur Bearbeitung, soweit dieses zur Durchführung der vertraglichen Leistungen von findoo. Deutschland erforderlich ist, sowie alle erforderlichen Datenbankrechte. Insbesondere, aber nicht abschließend, sind hiervon erfasst:

das Multimedia- und Online-Recht, d.h. das Material und/oder Bearbeitungen desselben zu digitalisieren, auf allen Medien zu speichern, im Rahmen einer Multimedia-Produktion mit anderen Werken, insbesondere anderem Material zu vereinen, das Produkt auch interaktiv auf elektronischem Weg nutzbar zu machen sowie der Öffentlichkeit auf der PLATTFORM zugänglich zu machen;

Werbeinhalte des Kooperationspartners auch zur Einbindung auf den PLATTFORMEN auch auf externen Speicherplätzen zu speichern (z.B. Vimeo oder Youtube zur Speicherung von Videos);

das Datenbankrecht, d.h. das Material und Bearbeitungen desselben, insbesondere in elektronischer Form, digitalisiert zu erfassen und auf allen bekannten Speichermedien allein oder gemeinsam mit anderen Elementen, insbesondere Werken einschließlich anderem Material, zu speichern und zu bearbeiten;

das Bearbeitungsrecht, d.h. das Material umzugestalten und auf sonstige Weise zu bearbeiten, insbesondere zu verkleinern, zu vergrößern, zu kürzen, fortzusetzen und zu ergänzen.

 

6.3. Der Kooperationspartner garantiert, dass er sämtliche zur vertragsgemäßen Nutzung im Internet oder auf einem Onlinedienst erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere sämtliche oben angeführten Rechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten, an dem von ihm überlassenen Material (wie z.B. Texten, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, etc.) inne hat.

§ 7 Freigabe des Eintrags

7.1. Der Kooperationspartner wird seinen Eintrag unverzüglich nach unserer Bestätigung des Eintrags auf dessen Richtigkeit und mangelfreie Abrufbarkeit und Darstellung untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

§ 8 Laufzeit

8.1. Die Laufzeit eines Einzelvertrages beträgt in der Regel 12 Monate ab dem Tag der Freischaltung des Materials (nachfolgend MINDESTLAUFZEIT genannt), sofern nicht abweichend vereinbart. Wird der Vertrag nicht vier Wochen vor Ablauf der MINDESTLAUFZEIT bzw. eines Verlängerungszeitraums gekündigt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

 

8.2. Eine ordentliche Kündigung wird bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon jedoch unberührt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieses Vertrages liegt insbesondere dann vor, wenn der Kooperationspartner trotz wiederholter Fristsetzung die Zahlungen der vertraglich vereinbarten Vergütung verweigert und/oder nicht rechtzeitig leistet oder aber wenn der Kooperationspartner gegen seine Pflichten aus Ziff. 4., 6. oder 9. dieses Vertrages verstößt.

 

8.3. Wird eine Kooperation bereits vor Ende der Laufzeit gekündigt, gewährt findoo. Deutschland keine Rückerstattung der bereits bezahlten Kosten. Ebenso ist der gesamte vereinbarte Kampagnenpreis zu bezahlen, selbst wenn der Vertragspartner vorzeitig vom Vertrag zurücktritt und  die  Offline-Schaltung seiner Kampagne veranlasst. Bezüglich der bis zum Ablauf der Kampagne ausgegebenen Gutscheine bleibt der Kooperationsvertrag jedoch bis Ablauf der Gültigkeitsdauer dieser aufrecht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

8.4. Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

§ 9 Inhaltliche Verantwortung

9.1. findoo. Deutschland hat das redaktionelle und gestalterische Letztentscheidungsrecht hinsichtlich der Plattformen. Bei der Nutzung der Inhalte und Dienste der PLATTFORM hat der Kooperationspartner die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten (unberührt hiervon bleibt die Pflicht der findoo. Deutschland, Inhalte und Dienste frei von Rechten Dritter zu liefern).

 

9.2. Der Kooperationspartner ist für alle eigenen Inhalte auf der PLATTFORM selbst verantwortlich (z. B. Gutscheine, Rabatte, Produktbeschreibungen und gelieferte Materialien). Hierzu zählen auch fremde Inhalte, die er sich zu eigen macht. Es ist im Innenverhältnis zwischen der findoo. Deutschland und dem Kooperationspartner nicht die Aufgabe der findoo. Deutschland, diese Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Kooperationspartner ist insbesondere verpflichtet, sämtliche eigenen Inhalte aktuell zu halten und mit den Inhalten nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

 

9.3. Stellt uns der Kooperationspartner die für seinen Eintrag auf der PLATTFORM und/oder ggfs. den angeschlossenen Social-Media-Kanälen vorgesehenen Inhalte, Informationen und Materialien (z.B. Kontaktdaten, Fotos, Hyperlinks, Texte, Gutscheincodes usw.) zur Verfügung, obliegt es dem Kooperationspartner, diese Inhalte und Materialien daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie rechtlich unbedenklich sind, etwa ob bei Agenturfotos eine ausreichende Lizenzierung vorliegt und der erforderliche Bildquellennachweis erfolgt. Es ist nicht unsere Aufgabe, diese Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wir sind in keinem Fall für Sachaussagen über Produkte, Leistungen und Unternehmen des Kooperationspartners verantwortlich. Stellt der Kooperationspartner Texte oder Bildvorlagen bei, trägt allein er die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kooperationspartner erklärt durch Übermittlung an findoo. Deutschland, über die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung auf der PLATTFORM und den angeschlossenen Social-Media-Kanälen zu verfügen. Der Kooperationspartner wird findoo. Deutschland insofern von allen Ansprüchen Dritter und den angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung freistellen. So gehen auch alle Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. VG Bild-Kunst) zu Lasten des Kooperationspartners, der uns spätestens bei Übersendung des Werbemittels alle für Verwertungsgesellschaften notwendige Angaben mitzuteilen hat.

 

9.4. Die Schaltung des Werbemittels kann sofort unterbrochen werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es und/oder die Zielseite und/oder das Umfeld der Zielseite rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen, gleich welcher Art, gegen uns, den Seitenbetreiber und/oder gegen den Kooperationspartner ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist.

 

9.5. Der Kooperationspartner ist über die Unterbrechung der Werbemittelschaltung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Nach fruchtlosem Fristablauf steht uns ein sofortiges Kündigungsrecht zu. Der Kooperationspartner ist berechtigt, innerhalb der Frist die Schaltung eines anderen Werbemittels und/oder die Verlinkung mit einer anderen Internet-Seite zu verlangen.

 

9.6. Wir sind berechtigt, den Zugang zu allen Inhalten des Kooperationspartners auf der PLATTFORM zu unterbinden (Sperrung), soweit behördlich/gerichtlich angeordnet oder soweit die Inhalte nach der begründeten Auffassung der findoo. Deutschland gesetzlichen oder behördlichen Verboten widersprechen oder sofern die findoo. Deutschland durch einen Dritten aufgrund der Inhalte des Kooperationspartner in Anspruch genommen wird. Der Kooperationspartner ist über die Sperrung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist und keine behördliche oder gerichtliche Anordnung entgegen steht. Bei fruchtlosem Fristablauf oder wenn der Verdacht nicht ausgeräumt wird, steht uns ein sofortiges Kündigungsrecht zu. Auch wenn dieses nicht ausgeübt wird, können wir dann den Eintrag löschen. Dem Kooperationspartner wird vorher eine Gelegenheit zur Datensicherung eingeräumt.

§ 10 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

10.1. Der Kooperationspartner zahlt die im jeweiligen Einzelvertrag aufgeführte Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von findoo. Deutschland innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung bei dem Kooperationspartner ohne Abzüge auf das von findoo. Deutschland angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Zahlungseingangs bei findoo. Deutschland.

 

10.2. Außerdem erhält findoo. Deutschland eine in dem Einzelvertrag vereinbarte CPO-Provision (Cost per Order) auf alle Nettoumsätze, die auf Integrationen innerhalb unserer PLATTFORMEN zurückzuführen und durch die vom Kooperationspartner zur Verfügung gestellten Gutscheincodes eingelöst und erzielt worden sind. Hierzu stellt der Kooperationspartner der findoo. Deutschland in regelmäßigen Abständen, eine Übersicht der eingelösten Gutscheinen (Retourenbereinigt) zur Verfügung. Die Regelmäßigkeit der Provisions-Übersichten ist dem Einzelvertrag zu entnehmen.

 

10.3. Ein Leistungsverweigerungsrecht von findoo. Deutschland besteht auch, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch von findoo. Deutschland durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kooperationspartner gefährdet wird. Die Abrechnung der Schaltung von Werbemitteln erfolgt für den gesamten Leistungszeitraum vorab. Teilzahlungen sind zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren.

 

10.4. findoo. Deutschland ist bei Zahlungsverzug des Kooperationspartners berechtigt, die weitere Leistung auszusetzen, bis der Kooperationspartner sämtliche ausstehenden Zahlungen oder eine entsprechende Sicherheit geleistet hat.

§ 11 Gewährleistung

11.1. Wir erbringen unsere vertraglichen Leistungen mit der üblichen kaufmännischen Sorgfalt und technische Leistungen nach dem allgemeinen Stand der Technik.

 

11.2. Für Gewährleistungsansprüche gelten, vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarung, die gesetzlichen Bestimmungen.

 

11.3. Der Eintrag des Kooperationspartners wird an vereinbarter oder von uns nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kooperationspartners bestimmter Stelle platziert und dort im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit abrufbar gehalten. Der Kooperationspartner hat vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung des Eintrags an einer bestimmten Position innerhalb der PLATTFORM. Eine Umplatzierung des Eintrags innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, sofern der Zweck des Eintrags dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Eine bestimmte grafische Beschaffenheit des Eintrages ist nicht Vertragsbestandteil.

 

11.4. Die Leistungspflicht besteht darin, während der Vertragslaufzeit für die Darstellung des Eintrages des Kooperationspartners Speicherplatz zur Verfügung zu stellen und dessen Auffindbarkeit in der PLATTFORM sicher zu stellen. Das kann auch durch Subunternehmer geschehen. Der Nachweis der Veröffentlichung kann durch aktuelle Bildschirmausdrucke oder durch die Reproduktion datierter und mit Uhrzeit versehener Dateien geführt werden.

11. 5. Der Kooperationspartner nimmt zur Kenntnis, dass die von findoo. Deutschland angebotenen Dienste auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber (z.B. Internetprovider) und Social-Media-Kanäle (z.B. Facebook) angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb teilweise (z.B. Login über Social-Media) von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die findoo. Deutschland keinen Einfluss hat.

findoo. Deutschland ist berechtigt, die Dienste aus internen Gründen, etwa zu Wartungszwecken, für eine angemessene Zeit zu unterbrechen. Der Kooperationspartner kann daraus keine Ansprüche ableiten. findoo. Deutschland wird im Gegenzug auf eine schnelle Störungsbeseitigung hinwirken.

 

11.5. Wir gewährleisten gegenüber dem Kooperationspartner eine Verfügbarkeit der PLATTFORM von 99 % im Jahresdurchschnitt. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Wartungsarbeiten nicht berücksichtigt, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr durchgeführt werden und dazu führen können, dass der Dienst zu dieser Zeit nicht verfügbar ist. Nicht berücksichtigt werden ferner solche Einschränkungen der Verfügbarkeit, die auf Umständen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs beruhen.

 

11.6. Kann findoo. Deutschland ihre vertraglichen Leistungen bei Schaltung eines Werbemittels nicht oder nicht vollständig oder nicht vertragsgemäß erbringen, weil das Material vom Kooperationspartner nicht rechtzeitig bzw. nicht ordnungsgemäß und/oder mangelfrei zur Verfügung gestellt wird, behält findoo. Deutschland den Anspruch auf vollständige Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

§ 12 Haftung findoo. Deutschland

12.1. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kooperationspartner regelmäßig vertrauen), bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem ProdHaftG. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; die gleiche Begrenzung gilt auch ansonsten, soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird.

 

12.2. Soweit die findoo. Deutschland technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. findoo. Deutschland haftet auch nicht für das Erreichen des vom Kooperationspartner intendierten Werbeerfolgs durch die vertragsgemäße Zusammenarbeit mit findoo. Deutschland. Ein etwaiges Recht des Kooperationspartner, sich bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Leistung bestehenden, Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

 

12.3. Die verschuldensunabhängige Haftung als Anbieter für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel der Website bzw. des Internetportals wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zum Server oder bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in unserem Einflussbereich stehen. Das gilt auch für unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) anderer Provider oder Online-Dienste.

§ 13 Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz

13.1. Jede Partei verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei, die sie bei Durchführung des Vertrages erfährt, insbesondere alle technischen Informationen über Produkte, Informationen über geschäftliche Verhältnisse und Entwicklungen und alle als geheimhaltungspflichtig gekennzeichneten Informationen, gegenüber Dritten auch nach Vertragsende geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit deren Dienstvertrag nicht bereits eine generelle Pflicht zur Verschwiegenheit vorsieht.

 

13.2. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Berater, Subunternehmer etc., sofern diese selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden oder einer Berufsverschwiegenheit unterliegen. Unberührt bleibt auch eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung.

 

13.3. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

 

13.4. Je nach Einzelvertrag erhält der Kooperationspartner Informationen und Daten von Nutzern unserer PLATTFORMEN. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, insoweit alle einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzvorgaben zu beachten, das gilt auch für die vom PLATTFORM-Nutzer zu akzeptierenden, auf der PLATTFORM einsehbaren Datenschutzbestimmungen. Darin findet sich auch eine Übersicht der über die PLATTFORM dem Kooperationspartner theoretisch zugänglich gemachten bzw. übermittelten Daten der Nutzer. Der Kooperationspartner wird die personenbezogenen Daten der Nutzer insbesondere nicht unbefugt an Dritte (im datenschutzrechtlichen Sinn) weitergeben oder derartigen Dritten anderweitig zur Kenntnis bringen. Er darf diese Daten nur zu dem Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dem sie ihm befugt übermittelt worden sind (Zweckbindung).


13.5. Der Kooperationspartner wird die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen dafür schaffen, dass seine  Zugangsdaten zum findoo. Administrationsbereich unautorisierten Dritten nicht zugänglich sind. Bei einem Zugriff unter Nutzung der richtigen und gültigen Zugangsdaten kann findoo. Deutschland davon ausgehen, dass ein berechtigter User den Zugriff vornimmt. Der Kooperationspartner haftet für jede schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten durch die von ihm berechtigten User. Bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder mehrmaliger falscher Eingabe von Zugangsdaten wird der Zugang bis zur Klärung gesperrt.

§ 14 Verarbeitung personenbezogener Kundendaten

Es gilt unsere Datenschutzerklärung für Unternehmenskunden der findoo. Deutschland GmbH.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Sonstiges

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jedweden Kollisionsrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

 

15.2. Gerichtsstand ist an unserem Sitz. Der Kooperationspartner und wir sind auch zur Erhebung der Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand der anderen Partei berechtigt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

15.3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.